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Diebstahl am Arbeitsplatz:

Diebstähle am Arbeitsplatz und im Büro werden nicht nur von betriebsfremden Tätern, sondern auch von Betriebsangehörigen begangen.

Betriebsfremde Diebe treten häufig in großen Krankenhäusern, Betrieben und Behörden mit Publikumsverkehr auf, deren Mitarbeiter sich untereinander nicht persönlich kennen.

Sie stehlen Geldbörsen und Brieftaschen aus abgestellten Handtaschen oder abgelegter Garderobe inoffenen, zeitweise unbesetzten Arbeitsräumen.

Wenn solche Diebstähle wiederholt vorkommen, verdächtigen sich Betriebsangehörige oft gegenseitig, dies belastetn das Betriebsklima erheblich.

Verhindern Sie daher zumindest den Zugang betriebsfremder Täter zu betrieblichen Büros und Arbeitsräumen.
 

Unsere Tipps:
 

Trennen Sie Bereiche mit Publikumsverkehr durch konsequent geschlossene Türen von Bereichen ohne Publikumsverkehr.

Verwehren Sie Betriebsfremden den ungehinderten Zutritt zu Ihrem Arbeitsplatz, verschließen Sie Ihr Büroauch dann, wenn Sie es nur ganz kurz verlassen.

Wenn Sie an der Außenseite von Verbindungs- und gegebenenfalls Bürotüren einen Knaufbeschlag ohne Dürcker (Klinke) anbringen, sind die Türen von dieser Seite nur mit einem Schlüssel zu öffnen: Unbefugte bleiben draußen.

Lassen Sie Geldbörsen, Brieftaschen, Wertsachen, Schecks und ähnliche attraktive Beute nicht offen am Arbeitsplatz herumliegen, sondern schließen Sie solche Dinge immer weg.

Kennzeichnen Sie firmeneigene (Wert-)Gegenstnde, z. B. Computer und Zubehör, Elektrogeräte, Werkzeuge und Büroinventar, mit einem Wertsachencode.

Sprechen Sie im Betrieb angetroffene Fremde an, fragen Sie diese nach dem Anlass ihres Besuchs oder bieten Sie ihnen Hilfe an: Das verunsichert Besucher mit unlauteren Absichten.

Machen Sie in größeren Unternehmen Betriebsangehörige, Fremdpersonal und Besucher durch sichtbar getragene Hausausweise für alle Mitarbeiter erkennbar.

Über weitere sicherungstechnische und -organisatorische Ma?nahmen informiert Sie Ihre (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle individuell und kostenlos am Objekt.

Wenn bei wiederholten Diebstählen am Arbeitsplatz ein begründeter Tatverdacht gegen Betriebsangehrige entsteht, denken Sie vielleicht daran, den verdächtigen Mitarbeiter selbst und ohne Einschaltung der Polizei mit einer Diebesfalle zu überführen.

Solche Mittel sind jedoch Ermittlungshilfen der Polizei, die nicht in private Hände gehören. Ihr Einsatz erfordert Ausbildung, Erfahrung und insbesondere polizeiliche Eingriffsbefugnisse (Durchsuchung, Beschlagnahme), um Unschuldige vor falschem Verdacht zu bewahren und Tatverdächtige gerichtsverwertbar zu überführen.

Daher: Diebesfallen werden nur durch die Polizei nach einer Strafanzeige eingesetzt.

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