Diebstahl am Arbeitsplatz:
Diebstähle
am Arbeitsplatz und im Büro werden nicht nur von betriebsfremden
Tätern, sondern auch von Betriebsangehörigen begangen.
Betriebsfremde
Diebe treten häufig in großen Krankenhäusern, Betrieben und Behörden
mit Publikumsverkehr auf, deren Mitarbeiter sich untereinander
nicht persönlich kennen.
Sie
stehlen Geldbörsen und Brieftaschen aus abgestellten Handtaschen
oder abgelegter Garderobe inoffenen, zeitweise unbesetzten Arbeitsräumen.
Wenn
solche Diebstähle wiederholt vorkommen, verdächtigen sich Betriebsangehörige
oft gegenseitig, dies belastetn das Betriebsklima erheblich.
Verhindern
Sie daher zumindest den Zugang betriebsfremder Täter zu betrieblichen
Büros und Arbeitsräumen.
Unsere
Tipps:
Trennen
Sie Bereiche mit Publikumsverkehr durch konsequent geschlossene
Türen von Bereichen ohne Publikumsverkehr.
Verwehren
Sie Betriebsfremden den ungehinderten Zutritt zu Ihrem Arbeitsplatz,
verschließen Sie Ihr Büroauch dann, wenn Sie es nur ganz kurz
verlassen.
Wenn
Sie an der Außenseite von Verbindungs- und gegebenenfalls Bürotüren
einen Knaufbeschlag ohne Dürcker (Klinke) anbringen, sind die
Türen von dieser Seite nur mit einem Schlüssel zu öffnen: Unbefugte
bleiben draußen.
Lassen
Sie Geldbörsen, Brieftaschen, Wertsachen, Schecks und ähnliche
attraktive Beute nicht offen am Arbeitsplatz herumliegen, sondern
schließen Sie solche Dinge immer weg.
Kennzeichnen
Sie firmeneigene (Wert-)Gegenstnde, z. B. Computer und Zubehör,
Elektrogeräte, Werkzeuge und Büroinventar, mit einem Wertsachencode.
Sprechen
Sie im Betrieb angetroffene Fremde an, fragen Sie diese nach dem
Anlass ihres Besuchs oder bieten Sie ihnen Hilfe an: Das verunsichert
Besucher mit unlauteren Absichten.
Machen
Sie in größeren Unternehmen Betriebsangehörige, Fremdpersonal
und Besucher durch sichtbar getragene Hausausweise für alle Mitarbeiter
erkennbar.
Über
weitere sicherungstechnische und -organisatorische Ma?nahmen informiert
Sie Ihre (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle individuell und
kostenlos am Objekt.
Wenn
bei wiederholten Diebstählen am Arbeitsplatz ein begründeter Tatverdacht
gegen Betriebsangehrige entsteht, denken Sie vielleicht daran,
den verdächtigen Mitarbeiter selbst und ohne Einschaltung der
Polizei mit einer Diebesfalle zu überführen.
Solche
Mittel sind jedoch Ermittlungshilfen der Polizei, die nicht in
private Hände gehören. Ihr Einsatz erfordert Ausbildung, Erfahrung
und insbesondere polizeiliche Eingriffsbefugnisse (Durchsuchung,
Beschlagnahme), um Unschuldige vor falschem Verdacht zu bewahren
und Tatverdächtige gerichtsverwertbar zu überführen.
Daher:
Diebesfallen werden nur durch die Polizei nach einer Strafanzeige
eingesetzt.
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