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Timesharing

Vorsicht: Neue Betrugsmasche beim Timesharing!

Seit Jahren erwerben Urlauber Ferieneigentum im Ausland nach dem sogenannten Timesharing-Modell.

Beim Timesharing kauft man das pro Jahr zeitlich  befristete Nutzungsrecht zumeist an einer Ferienwohnimmobilie.

Diese Nutzungsrechte werden in den Urlaubsgebieten mit gnadenlosen Methoden und zu gnadenlos überzogenen Preisen an den Mann oder die Frau gebracht.

Oft merkt der Urlauber erst zu spät, dass er betrogen worden ist und versucht aus dem Vertrag wieder herauszukommen und bereits gezahlte Anzahlungen zurückzuerhalten.

Da die Betrüger ja ihre Opfer kennen, werden diese in letzter Zeit vermehrt von (angeblichen) Anwaltskanzleien angeschrieben, die den Geschädigten anbieten, deren Rechte gegen die Timesharingfirmen wahrzunehmen.

Damit die Anwälte aktiv werden können, verlangen diese eine oft kräftige Vorauszahlung.

Im Ergebnis ist das Geld auch noch verloren.

Von den Anwälten, die - wenn sie denn überhaupt Anwälte sind - oft mit den Timesharingbetrügern unter einer Decke stecken, hört man natürlich nie wieder etwas.

Hände weg vom Timesharing!

Sind Sie reingefallen, werfen Sie nicht noch unseriösen Anwälten Geld hinterher!

 

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