Timesharing
Vorsicht:
Neue Betrugsmasche beim Timesharing!
Seit
Jahren erwerben Urlauber Ferieneigentum im Ausland nach dem sogenannten
Timesharing-Modell.
Beim
Timesharing kauft man das pro Jahr zeitlich befristete Nutzungsrecht
zumeist an einer Ferienwohnimmobilie.
Diese
Nutzungsrechte werden in den Urlaubsgebieten mit gnadenlosen Methoden
und zu gnadenlos überzogenen Preisen an den Mann oder die Frau
gebracht.
Oft
merkt der Urlauber erst zu spät, dass er betrogen worden ist und
versucht aus dem Vertrag wieder herauszukommen und bereits gezahlte
Anzahlungen zurückzuerhalten.
Da
die Betrüger ja ihre Opfer kennen, werden diese in letzter Zeit
vermehrt von (angeblichen) Anwaltskanzleien angeschrieben, die
den Geschädigten anbieten, deren Rechte gegen die Timesharingfirmen
wahrzunehmen.
Damit
die Anwälte aktiv werden können, verlangen diese eine oft kräftige
Vorauszahlung.
Im
Ergebnis ist das Geld auch noch verloren.
Von
den Anwälten, die - wenn sie denn überhaupt Anwälte sind - oft
mit den Timesharingbetrügern unter einer Decke stecken, hört man
natürlich nie wieder etwas.
Hände
weg vom Timesharing!
Sind
Sie reingefallen, werfen Sie nicht noch unseriösen Anwälten Geld
hinterher!