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Verkauf im Ausland

Vorsicht: Verkauf im Ausland!

Sollen Verkäufer für Verkaufsverhandlungen ins Ausland gelockt werden, dann ist ganz besondere Vorsicht angeraten.

Die Masche funktioniert seit Jahren immer gleich:

Auf eine Immobilien-Verkaufsanzeige meldet sich ein Interessent aus Belgien, Frankreich oder Italien und bekundet sein starkes Interesse am inserierten Objekt.

Es wird jedoch gewünscht, dass die ersten Verkaufsverhandlungen im Ausland im Beisein eines gutsituierten und erfahrenen Verwandten stattfinden ("Dem kann ich nicht die Reise nach Deutschland zumuten").

Im Ausland angekommen, wird dem angereisten Verkäufer dann erklärt, dass dem Interessenten noch ein gewisser Betrag in Euro fehle, in einer anderen Währung, meist Schweizer Franken, bereits aber vorhanden sei.

Man bittet, das Geld mit dem Verkäufer tauschen zu können ("Wir brauchen Bargeld für die Abwicklung in Deutschland etc.), und zwar zu einem für den Verkäufer äußerst interessanten Wechselkurs.

Der Verkäufer, der natürlich alles tut um den Verkauf auch abwickeln zu können, soll also beim nächsten Treffen, bei dem ein notarieller Vorvertrag abgeschlossen werden soll, das "Wechselgeld" in bar mitbringen.

Oft wird der Verkäufer dann noch zu einer Bank gebracht, wo tatsächlich ein Koffer mit Fremdwährung im Schliessfach schlummert.

Manchmal zeigt man sich sogar großzügig und ein großer Schein aus dem Koffer wird ohne Gegenleistung zur Prüfung mitgegeben.

Wenn dann der Verkäufer mit dem "Wechselgeld" in bar zum nächsten Treffen ins Ausland kommt, wird ihm das Geld dreist geraubt oder durch einen Trick abgeknöpft.

Neben Immobilienverkäufern sind z.B. auch Juweliere beliebte Opfer.

Letztere werden übrigens auch gebeten, ihre wertvollsten Stücke zum Verkaufsgespräch ins Ausland gleich mitzubringen.

Das Schicksal der wertvollsten Stücke entspricht letztlich dem des Wechselgeldes: Plötzlich weg!

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