Verkauf im
Ausland
Vorsicht:
Verkauf im Ausland!
Sollen
Verkäufer für Verkaufsverhandlungen ins Ausland gelockt werden,
dann ist ganz besondere Vorsicht angeraten.
Die
Masche funktioniert seit Jahren immer gleich:
Auf
eine Immobilien-Verkaufsanzeige meldet sich ein Interessent aus
Belgien, Frankreich oder Italien und bekundet sein starkes Interesse
am inserierten Objekt.
Es
wird jedoch gewünscht, dass die ersten Verkaufsverhandlungen im
Ausland im Beisein eines gutsituierten und erfahrenen Verwandten
stattfinden ("Dem kann ich nicht die Reise nach Deutschland zumuten").
Im
Ausland angekommen, wird dem angereisten Verkäufer dann erklärt,
dass dem Interessenten noch ein gewisser Betrag in Euro fehle,
in einer anderen Währung, meist Schweizer Franken, bereits aber
vorhanden sei.
Man
bittet, das Geld mit dem Verkäufer tauschen zu können ("Wir brauchen
Bargeld für die Abwicklung in Deutschland etc.), und zwar zu einem
für den Verkäufer äußerst interessanten Wechselkurs.
Der
Verkäufer, der natürlich alles tut um den Verkauf auch abwickeln
zu können, soll also beim nächsten Treffen, bei dem ein notarieller
Vorvertrag abgeschlossen werden soll, das "Wechselgeld" in bar
mitbringen.
Oft
wird der Verkäufer dann noch zu einer Bank gebracht, wo tatsächlich
ein Koffer mit Fremdwährung im Schliessfach schlummert.
Manchmal
zeigt man sich sogar großzügig und ein großer Schein aus dem Koffer
wird ohne Gegenleistung zur Prüfung mitgegeben.
Wenn
dann der Verkäufer mit dem "Wechselgeld" in bar zum nächsten Treffen
ins Ausland kommt, wird ihm das Geld dreist geraubt oder durch
einen Trick abgeknöpft.
Neben
Immobilienverkäufern sind z.B. auch Juweliere beliebte Opfer.
Letztere
werden übrigens auch gebeten, ihre wertvollsten Stücke zum Verkaufsgespräch
ins Ausland gleich mitzubringen.
Das
Schicksal der wertvollsten Stücke entspricht letztlich dem des
Wechselgeldes: Plötzlich weg!
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